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Bilanzen machen Ihr Unternehmen transparent

jahresabschlussBilanzen sind ein Begriff, bei dem viele erst einmal zusammenzucken und erschrecken. Viele meinen auch, dass „das alles viel zu kompliziert“ für sie sei. Egal, um seine Bilanz kommt niemand herum. Kaufleute sind buchführungspflichtig und müssen sich daher mit dem Thema befassen.

Nur effektive Zahlen und Fakten geben Aufschluss über die Solvenz und Perspektive eines Betriebes. Und in unserer Zeit, mit jedweden Möglichkeiten, sich über andere Personen und Firmen zu informieren, bleibt nichts verborgen. Heute lassen sich über den elektronischen Bundesanzeiger die Geschäftsabschlüsse aller offenlegungspflichtigen Unternehmen der letzten Jahre blitzschnell aufrufen und studieren. Damit ist eine Bilanz gleichbedeutend mit der Firmenpräsentation nach außen.

Beim Geschäftsabschluss gibt es zwei verschiedene Aspekte: der steuerrechtliche Abschluss dient lediglich zur Berechnung der Steuerlast, die Bilanz nach Handelsrecht hingegen betrifft alle Kapital- und Personenhandelsgesellschaften – also auch KG, OHG, GmbH & Co KG – und alle Unternehmen, die im Jahr entweder mehr als 500.000 Euro Netto-Umsatz oder mehr als 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, also zum Beispiel weniger Umsatz generiert, kann auch eine so genannte Einnahmen-/Überschuss-Rechnung abgeben. Wobei quasi immer nur Eingang/Ausgang verbucht wird, ohne Berücksichtigung der offenen Rechnungen. Ein Procedere, das oft Betriebe, wie etwa kleine Cafés, bevorzugen. Allerdings entsteht damit kein wirklich reelles wirtschaftliches Bild.

Steuerrechtlicher Abschluss

Einen steuerrechtlichen Jahresabschluss muss jeder Kaufmann machen, egal ob in Bilanzform oder als Einnahmen/Überschussrechnung.

Ein Jahresabschluss besteht aus drei Teilen:

  • Bilanz – die Aufteilung zwischen Aktiva und Passiva
  • GuV /Gewinn- und Verlust-Aufstellung – mit den Erträgen und Aufwendungen des Jahres
  • Anhang mit Erläuterungen zu den Positionen

Unternehmen werden  in drei Größenordnungen unterteilt, die je nach Umsatz bzw. Gewinn verschieden genaue Offenlegungspflichten haben. Der normale Gastronomiebetrieb (Bilanzsumme < 4.840.000 Euro, Umsatzerlöse < 9.680.000 Euro, Arbeitnehmer < 50) ist beispielsweise nur zur Veröffentlichung der Bilanz mit Anhang verpflichtet, ohne GuV.

Eigenkapital

Das Eigenkapital spielt in der Darstellung eine wichtige Rolle. Dabei unterscheidet man im Wesentlichen unter drei Faktoren:

  • Das Stammkapital oder gezeichnete Kapital, also das Gründungskapital wie zum Beispiel die berühmten 25.000 Euro für die Eintragung einer GmbH
  • der Jahresüberschuss oder Fehlbetrag des aktuellen Jahres, also das Resultat aus der GuV
  • der Gewinn- oder Verlustvortrag, das heißt der kumulierte Gewinn bzw. Verlust aus den Vorjahren, sofern der Gewinn nicht ausgeschüttet wurde (dies nennt man dann Gewinne Thesaurieren (aus dem Griechischen von „thesauros“, Schatzhaus)

(Jürgen Straßer, GastroFiB München UG)