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Rentenversicherungspflicht für 450-Euro-Minijobber

Auch 450-Euro-Minijobber unterliegen seit 01.01.2013 der Versicherungs- und Beitragspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei beträgt der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil 3,9 Prozent des Arbeitsentgeltes (13,9% bei geringfügig Entlohnten in Privathaushalten). Wichtig ist dabei, dass der volle Rentenversicherungsbeitrag mindestens in Höhe von einem Arbeitsentgelt von 175 € zu zahlen ist.

Vorteile der Rentenversicherungspflicht bei geringfügig Beschäftigten
Aus dieser Beitragszahlung zur Rentenversicherung ergeben sich einige Vorteile für den Arbeitnehmer. Dazu gehört beispielsweise der frühere Rentenbeginn, aber auch der Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und ein Übergangsgeld während Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Zudem besteht ein Anspruch auf die Umwandlung des Entgeltes für eine betriebliche Altersvorsorge. Weiterhin erhöht sich der Rentenanspruch, da die volle Höhe des Entgeltes bei der Berechnung der Rente Berücksichtigung findet. Hinzu kommt, dass Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt wird.

Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Es steht dem Arbeitnehmer jedoch frei sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, damit verzichtet er jedoch auf die eben genannten Vorteile. Wünscht der Arbeitnehmer eine Befreiung, muss er dies seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Übt der Arbeitnehmer noch weitere geringfügig entlohnte Beschäftigungen aus, so kann dieser Antrag auf Befreiung nur gleichzeitig bei allen Beschäftigungen gestellt werden. Die Befreiung gilt dann für die gesamte Dauer der Beschäftigung und kann auch nicht widerrufen werden. Im Falle einer Befreiung zahlt nur der Arbeitgeber seinen Pauschalbetrag in Höhe von 15 % des Arbeitsentgeltes, da der Eigenanteil des Beschäftigten entfällt, bekommt er nur anteilig Monate zur Erfüllung von Wartezeiten und das Arbeitsentgelt wird ebenso nur anteilig bei der Rentenberechnung berücksichtigt.