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Keine Verjährung von Steueransprüchen am Wochenende

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„Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags, wie der BFH mit Urteil vom 20.01.2016 VI R 14/15 entschieden.“ Weiterlesen…

 

Quelle: https://www.fks-partner.de/service/aktuelle-steuernews