Ein-Prozent-Regelung zur privaten Nutzung eines Firmenwagens
Ein-Prozent-Regelung wird immer für den vollen Monat gerechnet
Die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung führt zu einem lohnsteuerbaren Nutzungsvorteil, der regelmäßig nach der Ein-Prozent-Regelung bewertet wird. Eine taggenaue Berechnung des geldwerten Vorteils ist nicht zulässig, hat das Finanzgericht Baden-Württemberg geurteilt. Weiterlesen…
Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/firmenwagen-ein-prozent-regelung-immer-fuer-den-vollen-monat_78_315138.html