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Ab 2016: Lohnsteuer-Freibeträge können mit zweijähriger Gültigkeit beantragt werden

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren – Freibeträge zukünftig für 2 Jahre

Bisher müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug jährlich neu beantragt werden, zum Beispiel für Werbungskosten aus den Fahrten zur Tätigkeitsstätte. Für 2016 können Lohnsteuer-Freibeträge erstmals mit zweijähriger Gültigkeit beantragt werden. Weiterlesen…

Quelle: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/Lohnsteuer-Ermaessigungsverfahren—Freibetraege-zukuenftig-fuer-2-Jahre_164_309226.html?ecmId=17051&ecmUid=3102563&chorid=00511434&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FSteuern%2F53%2F00511434%2F2015-06-30%2FTop-News-Lohnsteuer-Ermaessigungsverfahren—Freibetraege-zukuenftig-fuer-2-Jahre