Ein-Prozent-Regelung zur privaten Nutzung eines Firmenwagens
Ein-Prozent-Regelung wird immer für den vollen Monat gerechnet
Die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung führt zu einem lohnsteuerbaren Nutzungsvorteil, der regelmäßig nach der Ein-Prozent-Regelung bewertet wird. Eine taggenaue Berechnung des geldwerten Vorteils ist nicht zulässig, hat das Finanzgericht Baden-Württemberg geurteilt.
Quelle: Hauffe