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Ein-Prozent-Regelung zur privaten Nutzung eines Firmenwagens

Ein-Prozent-Regelung wird immer für den vollen Monat gerechnet

Die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung führt zu einem lohnsteuerbaren Nutzungsvorteil, der regelmäßig nach der Ein-Prozent-Regelung bewertet wird. Eine taggenaue Berechnung des geldwerten Vorteils ist nicht zulässig, hat das Finanzgericht Baden-Württemberg geurteilt.

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Quelle: Hauffe